SafariScout.com - Abenteuer + Reisen in Afrika

1. Teil


1.1. Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages


Die Reisevermittlungsagentur SafariScout, Inhaberin Beate Gernhuber, vermittelt ausschliesslich die Abschlüsse von Reise- und Mietfahrzeugverträgen zwischen den Kunden und den jeweiligen Reiseveranstaltern bzw. Mietfahrzeugfirmen. Bei einer Buchung kommt der die Reise bzw. das Mietfahrzeug betreffende Vertrag ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsanbieter zustande, nicht jedoch mit SafariScout. In keinem Falle erbringt SafariScout Reise- bzw. Mietfahrzeugleistungen in eigener Verantwortung. Bei der Vermittlung von Reiserücktritts-, Reisekranken- oder Reisegepäckversicherungen gelten ausschliesslich die Geschäfts- und Haftungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsunternehmen, die SafariScout dem Kunden vor der Vermittlung eines Versicherungsvertrages zur Verfügung stellt.


Ein Vermittlungsvertrag zwischen SafariScout und dem Kunden ergibt sich dadurch, dass der Kunde durch Ausfüllen der Reise- bzw. Mietfahrzeuganmeldung oder einer Reiseversicherungsanmeldung auf den SafariScout-Websites sowie Zusenden der Anmeldung via Email, Post oder Website-Buchungsformular der Vermittlungsagentur einen entsprechenden Vertrag anbietet. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn SafariScout dieses Angebot – durch eine schriftliche Bestätigung via Email, Fax oder Brief - angenommen hat. SafariScout verpflichtet sich ausschliesslich dazu, die Vermittlungs-, Beratungs- und Informationsaufgaben zu erbringen, die notwendig sind, um Kunden und Veranstalter zusammenzubringen. Für den Abschluss des Reisevertrages zwischen Reiseveranstalter oder Mietfahrzeuganbieter und dem Kunden gelten ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Nur dort wird geregelt, welche Leistungen der jeweilige Anbieter bzw. Veranstalter zu gewährleisten hat, unter welchen Umständen eine teilweise oder komplette Nichterfüllung dieser Leistungen vorliegt und wann der Kunde aufgrund von Mängeln in der Leistung rechtliche Schritte bzw. Schadensersatz fordern kann. Gleiches gilt für die Vermittlung von Reiseversicherungen durch SafariScout. SafariScout tritt nicht nur dann ausschliesslich als Vermittler auf, wenn einzelne Leistungen zum Vertragsgegenstand werden, sondern auch, wenn der Kunde mehrere Einzelleistungen vermittelt bekommt und dabei erkennbar ist, daß die entsprechend bezeichneten Leistungen getrennt voneinander angeboten, unter fremder Regie durchgeführt sowie gesondert gezahlt werden müssen. In keiner Weise gehört die Durchführung von Reisen bzw. die Bereitstellung von Mietfahrzeugen zu den Vertragspflichten von SafariScout.


1.2. Bezahlung


Eine Anzahlung in Höhe von 20 bis 30 Prozent des Gesamtreisepreises (abhängig vom jeweiligen Reiseveranstalter) wird mit der Reiseanmeldung von SafariScout erhoben und ist binnen einer Woche nach Buchung fällig. Erst wenn die Anzahlung eingegangen ist, kann SafariScout eine Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters an den Kunden weiterleiten. Die Restzahlung ist entsprechend der Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters fällig – in der Regel jedoch bis 35 Tage vor Tourbeginn - und auf das Konto des Reisevermittlers einzuzahlen. Eingegangene Beträge werden seitens des Reisevermittlers unverzüglich dem Reiseveranstalter gutgeschrieben. Eventuelle Nachteile, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Kunden verursacht werden und nicht auf ein Verschulden von SafariScout zurückgehen, hat der Kunde zu tragen. Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Bevorschussung der Reisekosten besteht nicht. Für Reiseanmeldungen, die weniger als 35 Tage vor Tourbeginn getätigt werden, wird der Gesamtreisepreis sofort mit Buchung fällig.


1.3. Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden


Wenn der Kunde von der Reise mehr als 35 Tage vor Reisebeginn wirksam zurücktritt oder an der Tour nicht teilnimmt, verliert er die bereits geleistete Anzahlung. Bei Rücktritt binnen 35 Tagen vor Reisebeginn gelten die Rücktrittsregelungen des jeweiligen Veranstalters, die SafariScout dem Kunden mit der Buchungsbestätigung zur Kenntnis gegeben werden. Ausserdem erhebt SafariScout in jedem Falle für die erbrachten Beratungs- und Vermittlungsarbeiten eine Pauschalgebühr von € 50 pro Reiseteilnehmer oder Mietfahrzeugbuchung. Eventuelle Ansprüche des jeweiligen Reiseveranstalters oder der Mietfahrzeugfirma, die sich aus deren AGBs ergeben, bleiben von dieser Forderung unberührt.
Im Falle von Umbuchungen hinsichtlich des Reiseziels, -termins oder der Mietfahrzeugklasse sowie des Empfangs- oder Abgabepunktes, die auf Wunsch des Kunden nach bereits erfolgter Buchung ausgeführt werden, wird SafariScout eine Umbuchungsgebühr von € 50 pro Reiseteilnehmer bzw. pro Mietfahrzeugbuchung erheben. Eventuelle Ansprüche der Reiseveranstalter bzw. Mietfahrzeugfirmen, die sich aus deren AGBs ergeben, bleiben davon unberührt.
SafariScout kann dem Kunden bei Rücktritt oder Umbuchung jedoch anstelle dieser Umbuchungsgebühren auch die tatsächlich entstanden Kosten – gemäss Nachweis – in Rechnung stellen.


1.4. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter


In diesem Falle gelten ausschliesslich die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters bzw. der Mietfahrzeugfirma. SafariScout erhebt nur dann eine Bearbeitungsgebühr von € 50 pro Reiseteilnehmer oder Mietfahrzeugbuchung, wenn der Kunde dem Reiseveranstalter oder der Mietfahrzeugfirma Anlass für die Kündigung oder den Rücktritt gegeben hat.


1.5. Haftung des Reisevermittlers aus dem Vermittlungsvertrag


SafariScout hat als Reisevermittler die aus dem Vermittlungsvertrag entstehenden Verpflichtungen wie ein ordentlicher Kaufmann zu erfüllen und hat seine Vermittlungsleistung grundsätzlich mit dem Bereitstellen der Reiseunterlagen per Email abgeschlossen. Der Kunde kann Abhilfe einfordern, sollte SafariScout diese Vertragspflichten nicht ordnungsgemäss erfüllen. Dabei hat SafariScout auch ein Verschulden der Personen zu vertreten, die bei der Erfüllung des Vermittlervertrages mitgewirkt haben. Abhilfe kann in Forme einer gleichwertigen Ersatzleistung erbracht werden. Sollte diese Abhilfe in unverhältnissmässig hohem Aufwand zur Buchung stehen, kann SafariScout die Abhilfe verweigern. Auch der Kunde kann wiederum die ihm angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn sie ihm aus triftigem Grunde nicht zuzumuten ist. Bietet SafariScout keine Abhilfe an oder lehnt SafariScout aufgrund von Unzumutbarkeit die Abhilfe ab, kann der Kunde – sofern die Reise oder Mietfahrzeugleistung dadurch nicht zustande kommt und er bereits Abhilfe verlangt hat – die Erfüllung der Vermittlungsvertrages ablehnen und Schadensersatz bis maximal zur Höhe des Reisepreises verlangen.


1.6. Haftungsbeschränkung


SafariScout schliesst Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit aus und beschränkt die Haftung aus der Vermittlertätigkeit auf die Höhe des Reisepreises bzw. der Mietwagenbuchung. Dies geschieht unbeschadet einer eventuellen Haftung des Reiseveranstalters, die vorrangig reguliert.


1.7. Mitwirkungspflicht des Kunden


Bei eventuellen Störungen oder Beanstandungen bei der Vermittlungstätigkeit von SafariScout ist der Kunde ausdrücklich verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um eine Behebung der Störungen herbeizuführen und einen eventuell daraus entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Dabei übernimmt der Kunde die Verpflichtung, SafariScout von den Beanstandungen ohne Verzug in Kenntnis zu setzen. Dazu gehört insbesondere auch die Überprüfung der Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit, die der Kunde von SafariScout erhält. Auf Abweichungen bzw. Unrichtigkeiten müssen SafariScout bzw. der jeweilige Leistungsträger binnen drei Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung vom Kunden hingewiesen werden. Nichteinhaltung dieser Frist berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vermittlungsvertrag.


1.8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung


Der Kunde muss innerhalb eines Monats nach dem laut Vertrag geplanten Reisebeginn Beanstandungen wegen der nicht ordnungsgemässen Erfüllung der Vermittlungsleistung gegen SafariScout geltend machen. Ansprüche gegen SafariScout, die nach dieser Frist gestellt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde nachweislich ohne eigenes Verschulden diesen Termin nicht einhalten konnte. Ungeachtet der oben genannten Fristen verjähren Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag spätestens sechs Monate nach dem per Vertrag vereinbarten Reisebeginn bzw. Buchungsbeginn für das Mietfahrzeug.


1.9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Teile des Reisevermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des kompletten Vertrages zur Folge.


1.10. Gerichtsstand


Der Kunde kann SafariScout nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz massgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers massgebend.



2. Teil


Bedingungen für die Benutzung der Webseiten


Die Nutzung der SafariScout-Websites ist an folgende Bedingungen geknüpft. Nutzer, die diese Vorschriften nicht anerkennen, sind nicht berechtigt, die Websites zu nutzen.


2.1. Schutz der Privatsphäre


Um die persönlichen Daten und die Privatsphäre seiner Nutzer zu schützen, arbeitet SafariScout nach folgenden Grundsätzen:


1. Der Vermittlungsauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgeführt. Dazu werden die personenbezogenen Daten der Kunden erhoben, gespeichert und weitergegeben. SafariScout stellt diese personenbezogenen Daten, soweit zur Bearbeitung der Kundenanfrage erforderlich, dritten Dienstleistern (z.B. Mietfahrzeugfirmen, Reiseveranstaltern etc.) zur Verfügung. Diese personenbezogenen Daten werden zudem verwendet, um SafariScout zu betreiben und dessen Angebot zu verbessern.


2. Soweit vom Kunden angegeben (z.B. durch die Bestellung des SafariScout-Newsletters), wird der Kunde über aktuelle Reiseangebote von SafariScout informiert. Durch schriftliche Mitteilung (via Email oder Post) kann vom Kunden dieser Service jederzeit abbestellt werden.


3. Sollte der Kunde der Meinung sein, dass SafariScout zu irgendeinem Zeitpunkt nicht nach diesen Prinzipien handelt, kann er SafariScout dies per Email mitteilen. SafariScout setzt sich dann schnellstmöglich mit dem Kunden in Verbindung und unternimmt angemessene Anstrengungen, um das Problem zu lösen.


2.2. Nutzung der Website


1. Diese Websites sind ausschliesslich zur persönlichen und nicht-kommerziellen Nutzung bestimmt. Nutzer dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung Informationen, Software, Produkte oder Serviceleistungen der Websites nicht verändern, kopieren, vertreiben, übertragen, ausstellen, vorführen, vervielfältigen, veröffentlichen, lizensieren, davon keine abgeleiteten Werke erstellen, und nicht abtreten oder verkaufen.


2. Der Inhalt der Websites oder die Websites selber dürfen nur verwendet werden, wenn dadurch nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstossen wird.


3. Jeder Kunde hat vor der Buchung bei SafariScout die erforderlichen Daten in das Buchungsformular einzutragen. Dies dürfen nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen über 18 Jahren, juristische Personen oder Handelsgesellschaften tun. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Wenn der Verdacht missbräuchlichen Verhaltens besteht oder der Kunde bei der Buchungsanmeldung falsche Angaben gemacht hat, ist SafariScout berechtigt, den Vermittlungsvertrag ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder eine einmal getätigte Buchung mit angemessener Vorankündigung per Email ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen. Alle bis dahin verursachten Kosten gehen dann zu Lasten des Kunden. Alle bereits vor diesem Umstand abgeschlossenen Reisevermittlungsverträge bleiben davon unberührt. Alle weiteren zu diesem Zeitpunkt geäusserten Buchungswünsche des Kunden verlieren jedoch dann ihre Gültigkeit.


2.3. Haftungsbeschränkung


1. Während SafariScout alle angemessenen Anstrengungen unternimmt, um inhaltlich richtige und aktuelle Informationen auf seinen Websites zu veröffentlichen, kann die Firma jedoch nicht garantieren, dass diese Informationen fehlerfrei sind. Die auf den Websites dargestellten Informationen, Software und Serviceleistungen können Ungenauigkeiten oder Schreibfehler enthalten und sind regelmässigen Änderungen oder Aktualisierungen unterworfen. SafariScout kann zudem jederzeit Veränderungen oder Verbesserungen an den Websites vornehmen.


2. Jegliche Haftung von SafariScout ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt.


3. SafariScout haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für typische und vorhersehbare Schäden, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Website entstehen. Die Haftung von SafariScout ist für jeden Einzelfall beschränkt auf die Höchstsumme des Gesamtwertes des jeweiligen Geschäftes, aus dem sich der Anspruch ergibt.


2.4. Links zu anderen Websites


Hyperlinks zu anderen Websites, die auf den Websites von SafariScout geschaltet sind, werden nur als weitere Informationsquellen für den Nutzer veröffentlicht.
SafariScout ist für den Inhalt dieser Websites nicht verantwortlich, kontrolliert ihn jedoch in regelmässigen Abständen und wird das entsprechende Hyperlink bei rechtswidrigem Inhalt deaktivieren. Die Veröffentlichung der Hyperlinks stellt weder eine Billigung des Materials auf solchen Websites noch eine Verbindung mit deren Betreibern dar.


2.5. Auf dieser Website verfügbare Software, Bild- und Markenrechte


1. Jegliche Software, die zum Herunterladen auf den Websites von SafariScout zur Verfügung gestellt ist, stellt ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar. Die Nutzung der Software unterliegt, soweit vorhanden, den Bedingungen des Lizenzvertrages für Endnutzer und ist der Software beigefügt oder darin enthalten ("Lizenzvertrag"). Der Nutzer darf keine Software installieren, kopieren oder benutzen, der ein Lizenzvertrag beiliegt oder die einen Lizenzvertrag enthält, sofern er sich nicht zuvor mit den Bedingungen des Lizenzvertrages einverstanden erklärt hat.


2. Für Software, der kein Lizenzvertrag beiliegt, erteilt SafariScout dem Nutzer eine persönliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung zu dem ausschließlichen Zweck, die SafariScout-Websites in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften und Bedingungen anzuschauen oder in anderer Weise zu nutzen.


3. Sobald der Nutzer die Software installiert, kopiert oder anderweitig verwendet, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Vorschriften und Bedingungen dieser Lizenz für ihn verbindlich werden.


4. Daten, Datenbanken, Illustrationen, Fotos, Logos, Marken usw. dürfen nicht kopiert, nachgedruckt, veröffentlicht, heruntergeladen, per Post verschickt, übertragen oder auf beliebige Art und Weise vertrieben werden ausser zur persönlichen Verwendung des Nutzers und nicht-kommerziellen Zwecken. Die bereitgestellten Daten müssen mit jeglicher Vorsicht genutzt werden.


2.6. Änderung dieser Nutzungsbedingungen


Diese Nutzungsbedingungen können von SafariScout jederzeit zu geändert werden. Dieses Recht beeinflusst jedoch nicht die bestehenden Vorschriften und Bedingungen, nach denen Nutzer rechtmässige Buchungen oder Einkäufe auf diesen Websites akzeptiert haben. Änderungen werden mit Datum auf der Startseite angezeigt. Auf Wunsch informiert SafariScout den Kunden über solche Änderungen auch per Email.


3. Teil


Allgemeine Bestimmungen


Sie sind gültig für den vorstehenden 1. und 2. Teil der AGBs.


3.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.


3.2. Ein Verstoss des Nutzers/Kunden gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei einem begründeten Verdacht, dass ein Verstoss vorliegt, kann SafariScout den jeweiligen Kunden von der Nutzung dieser Websites und deren Services ausschliessen, sobald die bereits getätigten Buchungen abgeschlossen sind.


3.3. Allen Vereinbarungen oder Verträgen zwischen dem Kunden/Nutzer und SafariScout liegen die vorangegangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Im Einzelfall vereinbarte abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform (Email, Fax oder Brief).


3.4. Der Kunde/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden/ Reisenden ist dessen Wohnsitz massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers massgebend.


Beate Gernhuber

Potsdam, 12. Oktober 2005